Die Giordano-Bruno-Stiftung evaluiert das Selbstbestimmungsgesetz


May 31, 2026

Die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) konnte sich in den Evaluierungsprozess des deutschen Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) einbringen und hat dazu am 28.05.2026 einen Bericht beim Humanistischen Pressedienst veröffentlicht. 
Man hat sich vorgenommen, das Thema „Trans“ jenseits der Fronten zwischen den „einen, [die] das SBGG angriffen, weil es angeblich die Tatsache der Zweigeschlechtlichkeit im Sinne eines postmodernen Beliebigkeitsdenkens ignoriere, [und den anderen, die behaupten,] Geschlecht sei bloß eine ‚soziale Konstruktion‘“ zu behandeln. Das ist ein gutes Vorhaben. Wenn dabei mehr wissenschaftliche Aufklärung und mehr Rechte für Queers herausspringen würden, wäre das ein echter Fortschritt. Leider macht die GBS in beiden Aspekten erhebliche Rückschritte. In Österreich würde man sagen: „das Schlechteste aus beiden Welten“. 
Aber der Reihe nach. Das Hauptproblem mit dem Standpunkt der GBS findet sich bereits zu Beginn des Textes. Dort ist zu lesen, was man beim Menschen vorfinde: „ein Kontinuum, das von ‚eindeutig weiblich‘ über ‚androgyn‘ bis ‚eindeutig männlich‘ reicht, wobei gerade bei trans-Personen ein männlicher Gametentyp mit einem klar weiblichem Phänotyp verbunden sein kann und umgekehrt.“ 
Der Satz ist schwer verdaulich. Ein Kontinuum liegt immer dann vor, wenn man eine Beobachtungsgröße mit dem Kontinuum der reellen Zahlen identifizieren kann. So ist beispielsweise die Temperatur ein Kontinuum, weil die durchschnittliche kinetische Energie der Teilchen eines Körpers über ein Messverfahren in reelle Zahlen mit der Einheit °C überführt werden kann. Für den Menschen gibt es keine solche Einheit der Geschlechtlichkeit. Geschlecht ist daher kein Kontinuum. Ich habe auf Instagram bereits differenziertere Philosoph*innen aus der trans Community gesehen, die sich dessen bewusst sind und daher eher von einer Halbordnung mit diversen (lustigen) algebraischen Eigenschaften sprechen. Aber zurück zur GBS. Diese scheint auch zu glauben, dass man einen Gametentyp von einem Phänotyp unterscheiden könne. Nur ist ein Gametentyp selbst ein Phänotyp, denn ein Gametentyp ist sicher kein Genotyp. 
Es wird leider nicht besser. Gleich darauf ist zu lesen: 
Die gern verwendete Kontrastierung von ‚biologischem‘ und ‚sozialem‘ Geschlecht erweist sich in diesem Zusammenhang als irreführend, denn der Phänotyp gehört in der alltäglichen Lebenspraxis nicht weniger zum Geschlecht eines Menschen als dessen Gameten. Mithin ist ‚alles‘, auch Transgeschlechtlichkeit, biologisch bedingt.“ 
Was hier offensichtlich gemeint ist, ist das Erscheinungsbild einer Person anhand von Merkmalen, die bei der Erkennung von Artgenossen relevant sind. Das wird auch dadurch deutlich, dass unmittelbar danach von der Ununterscheidbarkeit mancher trans Personen von cis Personen die Rede ist. 
Die eigentliche Sprengkraft dieses Satzes zeigt sich jedoch erst, wenn man die Beziehung zwischen Lebenspraxis, Geschlecht und Erscheinungsbild genauer aufdröselt. Tun wir das zunächst aus wissenschaftsphilosophischer und anschließend aus queerpolitischer Perspektive. 
Wissenschaftsphilosophisch ist diese Position hochproblematisch, weil sie die Lösung vieler wissenschaftlicher Probleme nicht nur voraussetzt, sondern bereits eine bestimmte Lösung nahelegt. Die GBS behauptet hier, dass Geschlecht beim Menschen nur auf eine bestimmte Weise mit dem sozialen Kontext verbunden sein könne, nämlich dergestalt, dass der soziale Kontext die Geschlechtlichkeit mitbestimmt. Damit wird nicht nur ungerechtfertigt ein klares Verhältnis zwischen Natur- und Sozialwissenschaften unterstellt – ein Verhältnis, das uns tatsächlich keineswegs klar ist –, sondern es werden auch alternative Einflüsse des sozialen Kontexts von vornherein ausgeschlossen. Dazu gehören etwa Fehlschlüsse vom „Erscheinen“ auf das „Sein“ oder die Unterscheidung zwischen dem Kontext, in dem metasemantische Festsetzungen getroffen werden, und der Bedeutung des Wortes „Geschlecht“. 
Noch problematischer wird es jedoch mit Blick auf die Rechte queerer Menschen. Die GBS gibt einen kurzen historischen Abriss des Transsexuellengesetzes seit seiner Einführung in Deutschland in den 1980er-Jahren. Dabei ist viel von religiöser Sittenlehre die Rede und davon, dass diese dazu geführt habe, dass trans Frauen sich scheiden lassen mussten, bevor sie einen Wechsel des Geschlechtseintrags vornehmen konnten. 
Nicht erwähnt wird jedoch, dass der Druck, Geschlechterwechsel überhaupt zu ermöglichen, zunächst dadurch entstand, dass trans Frauen mit einem männlichen Geschlechtseintrag keine Männer hätten heiraten können, während es für cis Frauen als „unzumutbar“ galt, eine trans Frau heiraten zu müssen, die Ehe aber als wesentlicher Bestandteil der Sittlichkeit angesehen wurde. Die Möglichkeit des Geschlechtswechsels war somit von Anfang an auch ein Versuch, religiöse Vorstellungen von Sittsamkeit aufrechtzuerhalten.  Dass das Mullah-Regime im Iran diesem Ansatz gefolgt ist, unterstreicht dessen konservativen Charakter.
Im Lichte des problematischen Satzes von vorhin fällt jedoch das Fehlen eines weiteren Details besonders auf. Die GBS unterschlägt, dass ein wesentlicher Motor für die Einführung des SBGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war, wonach der Staat für einen Wechsel des Geschlechtseintrags keine körperlichen Eingriffe vorschreiben darf, weil dies die körperliche Autonomie verletzen würde. Das bedeutet: Wenn der Staat einen Geschlechtswechsel überhaupt ermöglicht, dann darf er ihn nicht an Operationen knüpfen. 
Die GBS stellt nun jedoch fest, dass ein „Missbrauch“ des SBGG kein Problem sei, weil der Zugang zu Frauenräumen ohne Operation ohnehin vielfach nicht gegeben sei. Das hat ganz unmittelbar die Konsequenz, dass sich für die „klassische“ trans Frau eigentlich gar nichts ändert. Wenn sie ihr Frausein dadurch definiert, dass sie von cis Frauen in keiner Situation zu unterscheiden ist, muss sie letztlich doch wieder die Operation durchführen lassen. 
Das bedeutet aber nur, dass man den Geschlechtseintrag ohnehin ausgehöhlt hat. Dann hätte man ihn auch für medizinische und andere Verwaltungszwecke in seiner alten Form belassen und gleichzeitig rechtlich weiter entleeren können, sodass er für trans Frauen und (andere) queere Personen nicht belastend ist.
Die GBS wehrt sich jedoch gegen eine Trennung von sozialem und biologischem Geschlecht und knüpft den von ihr selbst vorgeschlagenen Geschlechtsbegriff an das Erscheinungsbild. Anders ausgedrückt: Wer in unserer Gesellschaft nicht wie eine Frau aussieht, hat nach dieser Auffassung nicht das „Recht“ auf das Gender einer Frau. Legt man den von der GBS selbst verwendeten Begriff von „Biologie“ zugrunde, handelt es sich dabei um einen besonders ausgeprägten Fall von Biologismus. Was ist mit femininen Schwulen, Drag Queens oder anderen queeren Personen? Haben wir nicht das Recht, dass unsere Lebenspraxis als feminin anerkannt wird – und zwar vollständig und nicht bloß graduell –, ohne dass wir unseren Phänotyp anpassen müssen?

(Anm.: Ich sage oft, dass ich vom Gender her nicht weniger eine Frau bin als eine trans Frau, weil ich mich auch schon immer nicht weniger als eine cis Frau verstanden habe. Ich war selbst nie der Ansicht, dass dies voraussetzt, von cis Frauen nicht unterscheidbar zu sein, wie es viele trans Frauen für sich beanspruchen.)


Natürlich haben wir dieses Recht. Darauf zu bestehen setzt keine postmoderne Beliebigkeit von Geschlecht voraus. Es ist vielmehr eine Frage der Lebenspraxis, getrennt vom biologischen Geschlecht, aber verbunden mit dem Bewusstsein, dass dieses dennoch fortbesteht und uns beeinflusst. Es ist die Forderung nach Respekt dafür, dass man sich auch als biologischer Mann „wie eine Frau“ verhalten kann – was auch immer das im Einzelnen heißen mag – und dennoch nicht als lächerlich, wunderlich oder minderwertig abgewertet wird. Für diesen Respekt ist die Trennung zwischen biologischem und sozialem Geschlecht essenziell. 

Ich sehe hier wenig Hilfreiches von der GBS. Zusammengefasst, hat sie die Debatte weniger wissenschaftlich gemacht und damit das Leben für Queers erschwert.